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   BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23   

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https://dejure.org/2023,27873
BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23 (https://dejure.org/2023,27873)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2023 - 5 StR 165/23 (https://dejure.org/2023,27873)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - 5 StR 165/23 (https://dejure.org/2023,27873)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Diese liegt vor, wenn die richterliche Anordnung nicht mehr eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme, regelmäßig wie auch hier die Sicherstellung von Beweismitteln, gefährdet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, BVerfGE 139, 245 Rn. 69).

    Sie haben die Rechtsanwendung der Behörden uneingeschränkt nachzuprüfen; ein Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörden besteht hierbei nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, BVerfGE 139, 245 Rn. 74; grundlegend BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142 Rn. 49 ff.).

    d) Für den Zeitpunkt der Durchsuchungsanordnung belegen die Angaben, die in dem zur Eilentscheidung gefertigten Vermerk der Staatsanwältin enthalten sind (zur verfassungsrechtlichen Bedeutung der Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen einer nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnung siehe BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, BVerfGE 139, 245 Rn. 75), nicht sicher das Vorliegen der Voraussetzungen von Gefahr im Verzug.

    Folglich konnte - zumal bei einem an einem Werktag am frühen Nachmittag für die Stadt B.    zuständigen Bereitschaftsrichter - mit einer Rückkehr in überschaubarer Zeit gerechnet werden (zum verfassungsrechtlichen Gebot der uneingeschränkten Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, BVerfGE 139, 245 Rn. 64).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Damit bestand Anlass, gebotene Durchsuchungen unverzüglich anzugehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285 Rn. 18: sofortige Suche nach Sachbeweisen veranlasst).

    Das kommt in Betracht, wenn der Richtervorbehalt bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, NStZ 2020, 621; vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94; grundlegend BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285; aus dem Schrifttum Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 19; MüKo-StPO/Hauschild aaO Rn. 36; für ein "allgemeines Verbot der Verwertung" dagegen LR/Tsambikakis aaO Rn. 141).

    Jedoch waren diese im bisherigen Verfahren sehr darauf bedacht gewesen, absehbar erforderlich werdende richterliche Durchsuchungsanordnungen zeitnah einzuholen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285 Rn. 18).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Die bloße Möglichkeit eines Beweismittelverlusts genügt nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142 Rn. 40, 46).

    Sie haben die Rechtsanwendung der Behörden uneingeschränkt nachzuprüfen; ein Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörden besteht hierbei nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, BVerfGE 139, 245 Rn. 74; grundlegend BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142 Rn. 49 ff.).

    Ferner sind die situationsbedingten Grenzen von Erkenntnismöglichkeiten in Rechnung zu stellen, deren mögliche Unvollständigkeit und vorläufige Natur (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142 Rn. 58 f.; siehe auch MüKo-StPO/Hauschild, 2. Aufl., § 105 Rn. 13: Gefahrenprognose aus der ex-ante-Position).

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Ein Beweisverwertungsverbot ist von Verfassungs wegen aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09, NStZ 2011, 103).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen;

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Hinzu kommt vorliegend, dass eine richterliche Anordnung nicht nur bei ex-post-Betrachtung mit Sicherheit ergangen wäre, sondern die verantwortliche Staatsanwältin hiervon auch schon bei ihrer Entscheidung ausgehen durfte (vgl. zur grundsätzlichen Berücksichtigung eines hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs im Rahmen der Abwägung etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15, NStZ 2016, 551; zu dessen fehlender Relevanz in Fällen grober Missachtung eines Richtervorbehalts BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 9; zum Ganzen MüKo-StPO/Hauschild aaO Rn. 37 f.).
  • BGH, 04.06.2020 - 4 StR 15/20

    Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Das kommt in Betracht, wenn der Richtervorbehalt bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, NStZ 2020, 621; vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94; grundlegend BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285; aus dem Schrifttum Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 19; MüKo-StPO/Hauschild aaO Rn. 36; für ein "allgemeines Verbot der Verwertung" dagegen LR/Tsambikakis aaO Rn. 141).
  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15

    Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Hinzu kommt vorliegend, dass eine richterliche Anordnung nicht nur bei ex-post-Betrachtung mit Sicherheit ergangen wäre, sondern die verantwortliche Staatsanwältin hiervon auch schon bei ihrer Entscheidung ausgehen durfte (vgl. zur grundsätzlichen Berücksichtigung eines hypothetisch rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs im Rahmen der Abwägung etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15, NStZ 2016, 551; zu dessen fehlender Relevanz in Fällen grober Missachtung eines Richtervorbehalts BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 394/15, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 9; zum Ganzen MüKo-StPO/Hauschild aaO Rn. 37 f.).
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer DNA-Untersuchung (Angabe

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Das kommt in Betracht, wenn der Richtervorbehalt bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, NStZ 2020, 621; vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94; grundlegend BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285; aus dem Schrifttum Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 19; MüKo-StPO/Hauschild aaO Rn. 36; für ein "allgemeines Verbot der Verwertung" dagegen LR/Tsambikakis aaO Rn. 141).
  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Die dadurch gestützte entsprechende Verlaufshypothese war hier auch nicht etwa durch eine zwischenzeitlich veränderte Situation entkräftet worden (vgl. zu einem solchen Fall BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00, NJW 2003, 2303 Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23
    Insbesondere ist die für richterliche Anordnungen - vorbehaltlich der Umstände des Einzelfalls - anerkannte maximale Geltung von sechs Monaten (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92, BVerfGE 96, 44) auf eine Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft oder deren Ermittlungspersonen nicht übertragbar.
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 23/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft des Empfängers der

  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 300/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bewertungseinheit:

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2023 - 12 Qs 72/23

    Wirksamkeit eines Beschlagnahmebeschlusses trotz Rechtswidrigkeit des vorherigen

    Das kommt in Betracht, wenn der Richtervorbehalt bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 - 5 StR 165/23, juris Rn. 30; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 94 Rn. 21, je m.w.N.).
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